Laubfegen, Heizen, Winterreifen: Ihre Pflichten im Herbst

Von: Von WOLFGANG BÜSER

Der Herbst ist da! Und mit ihm fallen Berge von Laub von den Bäumen, das erste Glatteis kommt und die Heizperiode beginnt. BILD erklärt, worauf Sie im Herbst achten sollten.

Laubarbeiten

Generell sind Eigentümer oder Vermieter zum Räumen von Laub verpflichtet.

Nicht täglich oder zweimal am Tag – die Häufigkeit des Fegens hängt von der Gefahrenlage ab, also z. B. nach Sturm oder Regen. Ein Urteil des Landgerichts Coburg sagt: Da Fußgänger auf Gehwegen mit Rutschgefahr wegen nasser Blätter rechnen müssen, müssen die Grundstückseigentümer die Wege nicht ständig laubfrei halten.

Eine Pflicht, das Laub sofort zu entfernen, überschreite den Rahmen des Zumutbaren. Für die Räumarbeiten kann der Eigentümer einen Hausmeister oder eine Firma beauftragen. Ein Mieter kann nur herangezogen werden, wenn es im Mietvertrag so geregelt wurde.

Winterreifen

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht, Winterreifen aufzuziehen.

Doch sind Winterreifen für diejenigen Pflicht, die bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs sind. Wer also nicht die richtigen Reifen aufgezogen hat , kann zur Kasse gebeten werden.

Und zwar mit 60 Euro für denjenigen, der ohne Winterreifen fährt, und mit 120 Euro, wenn es wegen der Bereifung zum Unfall gekommen ist.

Heizen

Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es zwar nicht, aber bei kalter Witterung ist der Vermieter verpflichtet, die Heizung anzumachen.

Wichtig für Mieter: Entlüften Sie jetzt die Heizkörper, Luft verringert die Leistung. Fragen Sie den Hausmeister oder kaufen Sie sich im Baumarkt einen entsprechenden Schlüssel.

Achten Sie auch auf die richtige Raumtemperatur, das spart Heizkosten: 16 bis 18 Grad im Schlafzimmer, 19 bis 20 Grad im Wohnzimmer und bis zu 22 Grad im Bad.

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