Bundesjustizminister Heiko Maas hat Redebedarf. Weil auf Facebook seiner Ansicht nach zu viele fremdenfeindliche, rassistische oder volksverhetzende Kommentare auftauchen, hat er die Europazentrale des sozialen Netzwerks um ein Gespräch gebeten. Geht es nach Maas, muss Facebook künftig aktiver und schneller gegen diese Inhalte und Kommentare vorgehen. Bislang tut sich Facebook aus verschiedenen Gründen schwer damit.

Viele Nutzer fragen sich, ob sie wirklich alle Kommentare unter Artikeln zu Flüchtlingen tatenlos ertragen müssen. Beschimpfungen, Hasstiraden, Nazi-Zitate und mitunter auch Morddrohungen – all das finden sie auf Facebook, Twitter und auch in den Kommentarspalten von Nachrichtenseiten täglich vor. Wer die Seiten nicht verlassen möchte, es also ablehnt, vor dem wütenden Mob oder vor rechtsgesinnten Trollen zu resignieren, dem bleiben immerhin einige Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

1. Kommentar melden

Der schnellste und einfachste Weg ist es, die jeweiligen Inhalte dem Plattformbetreiber zu melden. Facebook bietet diese Option unter jedem Kommentar und jedem Video mit einem separaten Knopf an. Wer Inhalte meldet, muss anschließend mehrere Details angeben, etwa, ob es sich um Hassbotschaften handelt, und ob sich diese gegen religiöse Gruppen, Volksgruppen oder Menschen mit einer bestimmten sexuellen Neigung richten. Anschließend haben die Nutzer die Möglichkeit, den Kommentator direkt zu kontaktieren, ihn zu blocken oder die Sache an Facebook zu übermitteln.

Jeden Facebook-Kommentar können Nutzer melden. © Screenshot

Viele Meldungen enden genau dort: bei Facebook. Zum einen muss das Unternehmen jede Meldung individuell prüfen – bei inzwischen bis zu einer Milliarde aktiven Nutzern pro Tag dauert das unter Umständen entsprechend lange. Zum anderen beruft sich Facebook oft auf seine Gemeinschaftsstandards, und in denen werden zum Beispiel Flüchtlinge nicht als besonders schützenswerte Gruppe definiert. Selbst üble Kommentare können deshalb formal noch den Gemeinschaftsstandards genügen.

Vor allem, wenn es um politisch-gesellschaftliche Themen oder Fragen der Gesinnung geht, bewegt sich Facebook traditionell langsam. Während es bei nackter Haut oder Urheberrechtsverstößen häufig ganz schnell geht, bleiben viele hasserfüllte oder beleidigende Kommentare stehen. Das liegt zum einen an unterschiedlichen Rechtsverständnissen: Was in Deutschland schon als Beleidigung gilt, ist in den USA oft noch von der Meinungsfreiheit abgedeckt. US-Unternehmen haben deshalb generell eine vergleichsweise hohe Schmerzgrenze. Zum anderen möchte Facebook vermeiden, insbesondere in schwierigen Grenzfällen hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, also selbst zu entscheiden, welche Inhalte gegen lokale Gesetze verstoßen. Trotzdem gilt: Schaden kann es nicht, anrüchige Inhalte zu melden.

2. Anzeige erstatten

Der zweite Weg ist, die entsprechenden Kommentatoren anzuzeigen. Das kann jeder bei einer Polizeistelle seines Bundeslandes tun, inzwischen ist es sogar online möglich. Wer als Zeuge Strafanzeige erstattet, sollte neben einem Grund im Idealfall den entsprechenden Link auf den Kommentar, einen Screenshot und Verweise auf das Profil der jeweiligen Personen mitliefern. Anschließend liegt es im Ermessen der Polizei, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und die Ermittlungen aufgenommen werden.

Allzu viel Hoffnung auf Erfolg machen sollte man sich im Fall von Facebook-Kommentaren nicht, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert. Denn viele Strafanzeigen landen nie vor Gericht, aus mehreren Gründen. So sind viele Polizeistellen unterbesetzt und können oder wollen nicht in jedem Fall Ermittlungen aufnehmen. Vor allem, wenn Nutzer unter Pseudonymen kommentieren und die Identität auch aus dem Profil nicht einfach festgestellt werden kann. "Die Polizei hat zwar durchaus die Möglichkeiten, aber sie nutzt sie in vielen Fällen nicht aus", sagt Nabert. Folglich stellen Fälle wie der eines 34-jährigen Berliners, der vergangene Woche wegen fremdenfeindlicher Onlinehetze zu einer Strafe von 4.800 Euro verurteilt wurde, weiterhin die Ausnahme dar.

Zudem bewegen sich viele Inhalte in der bereits erwähnten Grauzone. "Laien können schwer einschätzen, ob eine Aussage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ob es sich um Beleidigung oder um Drohungen oder Volksverhetzung handelt", sagt Nabert. Er würde deshalb davon abraten, jeden kritischen Facebook-Kommentar reflexartig bei der Polizei anzuzeigen. Bei extremen Fällen, wenn zu Straftaten aufgefordert wird oder verfassungsfeindliche Symbole ins Spiel kommen, sei eine Anzeige aber in jedem Fall ein probates Mittel.