Neue Regelung in Frankreich: Wegwerf-Verbot für Supermärkte

Der französische Handel darf Lebensmittel künftig nicht mehr in die Tonne werfen. Geschäfte sollen mit wohltätigen Organisationen kooperieren.

Das Ziel: Weniger Lebensmittel in den Mülltonnen. Bild: ap

PARIS taz | Einstimmig haben die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung den Supermärkten per Gesetz verboten, unverkaufte Nahrungsmittel absichtlich ungenießbar zu machen und als Abfall fortzuwerfen. Der Kampf gegen die Vergeudung von Lebensmitteln in Frankreich ist Teil eines umweltpolitischen Gesetzespakets. „Es ist skandalös, wenn in Supermärkten Chemikalien auf unverkaufte, aber noch essbare Lebensmittel geschüttet werden, um diese ungenießbar zu machen“, sagt der Initiator des Verbots, der Sozialist Guillaume Garot.

In einem ersten Schritt werden die Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche jetzt verpflichtet, mit karitativen Organisationen eine kostenlose Verteilung zu organisieren. Falls dies nicht möglich ist, müssen die überzähligen Lebensmittel entweder kompostiert oder in Tiernahrung umgewandelt werden.

Pro Kopf werden in Frankreich jährlich bis zu 30 Kilo Nahrungsmittel weggeworfen, was einer Verschwendung im Wert von 12 bis 20 Milliarden Euro gleichkommt. Natürlich wehren sich die angeprangerten Großverteiler gegen die Vorwürfe, Nahrungsmittel massenhaft wegzuschmeißen: „Das Gesetz trifft die Falschen, weil wir nur für fünf Prozent der Verschwendung verantwortlich sind. Zudem werden unnötige Formalitäten eingeführt“, protestierte Jacques Creyssel, der Sprecher des Verbands der Supermarktketten. Täglich landen in jedem Supermarkt des Landes durchschnittlich 40 Kilogramm Lebensmittel in der Tonne.

Frankreich möchte mit diesem Gesetz eine Pionierrolle übernehmen. Die Regierung in Paris will damit bis 2025 Lebensmittelabfälle um die Hälfte zu reduzieren. Der Senat muss das Umweltgesetzespaket nun noch bewilligen.

Laut einer belgischen Studie von 2013 landet in Europa die Hälfte aller Nahrungsmittel im Müll. Um diese Verschwendung zu bekämpfen, hat etwa Belgien die Verpflichtung, sich mit karitativen Organisationen um eine Verwendung genießbarer Lebensmittel zu bemühen, in die Umweltkriterien für jede neue oder erneuerte Bewilligung eines Supermarktes integriert. So musste bereits als Erster der französische Großverteiler Carrefour in Herstal bei Lüttich sich zu einer solchen obligatorischen Recycling-Partnerschaft verpflichten.

In anderen Ländern existieren dazu nur freiwillige Aktionen oder Bürgerinitiativen. In Deutschland verteilen etwa die Tafeln noch verwendbare Lebensmittel an Bedürftige.

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