Ratgeber

Verbraucherzentrale vs. Datenkrake Samsung-Smart-TVs vor Gericht

Fersehgeräte mit Computer-Zusatzfunktionen erfreuen ihre Nutzer, ermöglichen sie doch einen Zugriff auf das Internet. Weniger erfreut zeigen sich Verbraucherschützer, die bemängeln, dass Nutzerdaten ungefragt an den Hersteller übermittelt werden.

Samsung bestreitet, dass sensible Daten übertragen werden.

Samsung bestreitet, dass sensible Daten übertragen werden.

(Foto: dpa)

Ist der Samsung-Fernseher mit dem Internet verbunden, sendet er auch schon nach dem ersten Einschalten sensible Informationen an den Server des Elektronik-Konzerns - die Grundeinstellung in den Smart-TV-Geräten ist von vornherein so eingerichtet, beklagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz-nrw). Der Besitzer wird weder darüber informiert noch kann er etwas dagegen unternehmen, so der Vorwurf. Mit dem nun beginnenden Prozess wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden dürfen. Denn durch diese Praxis sei der Anschlussinhaber identifizierbar, so der Vorwurf. Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270.

Der "digitale Beobachter" von Fernsehgewohnheiten steckt im HbbTV-Standard. Das steht für "Hybrid broadband broadcast TV", also die Kombination von Fernsehen und Internet. Doch nicht erst beim Aufrufen von Inhalten aus dem Internet werden Daten zwischen Fernsehgerät und Samsung-Server ausgetauscht. Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen, so die vz-nrw. Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach Ansicht der Verbraucherzentrale aber die rechtliche Grundlage. Denn der Nutzer hat nicht in die Datenübertragung eingewilligt.

Am ersten Prozesstag hat das Landgericht Frankfurt nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Samsung-Datenschutzrichtlinie geäußert. Demnach könne könnte einiges dafür sprechen, dass mehrere Klauseln der Richtlinie nicht klar genug seien und damit gegen das Transparenzgebot verstießen, so das Gericht.  

Samsung bestreitet hingegen, dass sensible Daten übertragen werden. So gehe es lediglich darum, die Datenschutzrichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Landessprache an den Kunden zu versenden. Hierfür sei die Verbindung mit dem Unternehmens-Server und damit eine Übermittlung der IP-Adresse erforderlich. Kunden werden dann nach ihrer Einwilligung für weitere Datendienste gefragt, die sie aber auch ablehnen können. 

Quelle: ntv.de, awi

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